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2+1 Spur

Aufgrund hoher Unfallzahlen, auf gut ausgebauten Bundesstraßen im Kreisgebiet, durch gewagte Überholmanöver, kam es durch Intiative der Kreisverkehrswacht 1992 zu der Regelung “2+1”. Damit ist gemeint, dass es da wo es die Fahrbahnbreite und Verkehrssicherheit ermöglicht, drei Fahrspuren für Kraftfahrer zur Verfügung stehen. Auf Streckenabschnitten von mehr als 400 m Länge, stehen in der einen Fahrtrichtung zwei Fahrspuren zur Verfügung.

2plus1

In der Gegenrichtung ist dagegen nur eine Fahrspur vorgesehen. Nach Beendigung der Vorfahrt für eine Fahrtrichtung kommt es nach einem Übergangstück (Sperrfläche) zu einem Wechsel der Priorität für die jeweilige Fahrtrichtung.

 Durch diese Maßnahme konnte die Unfallhäufigkeit, gerade auch schwerer Unfälle mit Todesfolge, erheblich gesenkt werden. 

Wichtig:

Obwohl die Streckenabschnitte teils mit 2 Fahrspuren für eine Richtung ”autobahnähnlich” ausgebaut sind, gilt die Geschwindigkeitsregelung für Kraftfahrtstraßen außerorts.

Oftmals ist auch zu beobachten, dass der Überholvorgang kurz vor Beendigung der Doppelspur begonnen wird und somit sehr gefährliche Verkehrssituationen entstehen, dadurch dass über die Sperrfläche gefahren wird und die große Gefahr besteht, dass man in den Gegenverkehr gerät. Vermeiden lässt sich diese Gefahr durch eine passive Fahrweise und ein rechzeitiges abschliessen des Überholvorgangs (200 m vor Beendigung der Doppelspur).

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